Satzung der „Gilde der ehrlichen Kaufleute“ Stand 10. Februar 2009
Der nicht eingetragene Verein trägt den Namen „Die Gilde der ehrlichen Kaufleute“ und wurde am 29.01.2009 gegründet.
Er erhebt keine Mitgliedsbeitrag.
Die Gilde der ehrlichen Kaufleute ist ein Verein, der sich den Prinzipien eines „ehrlichen Kaufmanns“ verpflichtet fühlt.
Der Titel "Mitglied in Die Gilde der ehrlichen Kaufleute" soll sich somit zu einem Qualitätssiegel unter Geschäftspartnern entwickeln - Käufern wie Verkäufern.
Mitglieder führen den Titel "Mitglied von Die Gilde der ehrlichen Kaufleute“.
Er hat seinen Sitz in Neckartenzlingen.
Vorstand: Ralf Schneller, Alemannenstr. 6, 72654 Neckartenzlingen
Der Vorstand ist alleine handlungs- und vertretungsberechtigt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die bereit ist, sich im Sinne vom „Verhaltensregeln des Vereins“ für die Zwecke des Vereins einzusetzen und ihre Pflichten als Mitglied zu erfüllen und aktiv mitzuarbeiten. Bei natürlichen Personen ist die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich. Jedes Mitglied anerkennt mit seinem Beitritt die Satzung.
Die Mitgliedschaft in dem Verein wird erworben durch Eintritt. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (bzw. bei juristischen Personen durch deren Auflösung).
Der Austritt eines Mitglieds ist jederzeit möglich.
Die Gilde der ehrlichen Kaufleute ist ein Verein, der sich den Prinzipien eines „ehrlichen Kaufmanns“ verpflichtet fühlt.
Ausdrücklich sind wir für Wettbewerb und das Leistungsprinzip. Aber wir fordern die Einhaltung von Verhaltensregeln.
Diese beinhalten
- Wir verstehen Geschäftsbeziehungen immer als Partnerschaft.
- Wir müssen nicht alles sagen, was wir wissen, aber niemals belügen wir einen Geschäftspartner.
- Unser Angebot legt alle Kosten offen, die dem Geschäftspartner entstehen.
- Garantie und Gewährleistung werden klar aufgezeigt.
- Qualität hat oberste Priorität.
- Berechtigte Ansprüche der Partner werden akzeptiert, wir anerkennen unsere Fehler.
- Wir bewerten keinen Wettbewerber selbst, dies überlassen wir unseren Kunden.
- Der Partner ist auch im Reklamationsfall König. Wir verstecken uns nicht hinter Anrufbeantwortern und Abwesenheits-Agenten.
- Wir handeln stets nach der Maßgabe „Was Du nicht willst, das man Dir tut, das füge keinem anderen zu“.
- Wir denunzieren keine Mitglieder.
Der Idealverein kann in gewissem Umfang in untergeordneter Funktion auch wirtschaftlich tätig werden (Nebenzweckprivileg).
Der Idealverein ist nichtrechtsfähig, eine Eintragung ins Vereinsregister ist derzeit nicht vorgesehen.
Der Verein bestimmt einen Vorstand und 1 Stellvertreter. Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Seine Wahl findet offen durch Handzeichen statt. Zur Wahl des Vorstandes und seiner Vertreter sind nur Vereinsmitglieder stimmberechtigt. Nur Mitglieder des Vereins können sich zum Vorstand und Stellvertreter wählen lassen.
Vorstand ist das Mitglied, dass die meisten Stimmen bei der Vorstandswahl erhält. Stellvertreter entsprechend der/die zweit -platzierten.
Vorstand und Stellvertreter sind allein vertretungsberechtigt.
Der Verein besteht unabhängig von der Anzahl der Mitglieder.
Eine Haftung der Mitglieder und des Vorstandes wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Verein haftet ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen.
Der Verein trifft sich einmal im Jahr zur Vereinsversammlung. Abstimmungen finden per Handzeichen statt.
Für alle Abstimmungen zählt die Mehrheit von mehr als 50% der Stimmen. Abstimmungen werden so lange wiederholt, bis sich eine Mehrheit findet.
Alle Mitglieder des Vereins haben das Recht, die Bezeichnung „Mitglied in Die Gilde der ehrlichen Kaufleute“ zu tragen. Das Recht entfällt, wenn die Mitgliedschaft aus jedwedem Grund endet.
Mitglieder, die sich nicht an die Vereinssatzung halten, können vom Vorstand aus dem Verein ausgestoßen werden.
Mitglieder oder Partner können Verstöße gegen die Vereinssatzung melden. Der Vorstand prüft die Meldungen. Das Vereinsmitglied hat einmalig die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dann entscheidet der Vorstand, ob das Mitglied aus dem Verein ausgestoßen wird oder nicht. Bei Ausstoß aus dem Verein hat das Mitglied verwirkt, den Titel „Mitglied der Gilde der ehrlichen Kaufleute“ zu benutzen. Er hat es innerhalb von 14 Kalendertagen zu unterlassen, diese Bezeichnung zu führen.
Verwendet das ehemalige Mitglied nach 14 Tagesfrist weiter die Bezeichnung, „Mitglied in Die Gilde der ehrlichen Kaufleute“ muss er Euro 1000,00 je Kalendertag der Fristüberschreitung an den Verein „Gilde der ehrlichen Kaufleute“ bezahlen.
Alle Mitglieder stimmen der Weitergabe Ihrer Kontaktdaten zum Zwecke der Kommunikation innerhalb des Vereins und des Aufbaus von Geschäftsbeziehungen zu. Eine Weitergabe der Mitgliederdaten zu Werbungszwecken wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Verein ist ein Idealverein, der nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet ist. Wir verfolgen statt materieller - vorwiegend ideelle Zwecke.